AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die Anmietung der Ferienwohnung Milachra der HeTo GmbH
(heto) in der Fassung vom 08.06.2020
1. Das
Mietverhältnis umfasst das Mietobjekt wie im Angebot von heto beschrieben oder
mündlich mitgeteilt. Alle Mietobjekte sind vollständig möbliert. Die
Betriebskosten (Wasser, Strom, Heizung) sind im Mietpreis eingeschlossen. Der
Mietvertrag kommt zustande, wenn heto innerhalb von 3 Wochen ab Angebotserteilung
die Mietanzahlung auf das Konto von heto geleistet wurde. Bis zu diesem
Zeitpunkt hält heto die Buchung reserviert. Nach Ablauf dieser Zeit behält sich
heto eine Weitervermietung ohne vorherige Mitteilung und ohne jegliche
Ersatzpflicht vor. Der gesamte Mietpreis ist an heto frei von jeglichen Abzügen
spätestens 28 Tage vor Anreise zu leisten.
2. heto
kann dem Mieter eine Mietkaution von bis zu 20 % der Bruttomiete vorab in
Rechnung stellen. Die Mietkaution wird nach Beendigung der Mietzeit ungekürzt
zurückerstattet, sollten keine Kürzungsgründe vorliegen.
3. Die
Miete beginnt am im Mietvertrag genannten Tage ab 16 Uhr. Der Mieter erhält die
Schlüssel (ggf. inkl. Briefkastenschlüssel) des Mietobjekts am Domizil von
Milachra (Haus Milachra B, 3984 Fiesch). Ausserhalb der Büroöffnungszeiten kann
der Schlüssel des Mietobjekts auch im heto-Briefkasten deponiert werden. Es ist
eine Schlüsselkaution von CHF 100.- in bar zu leisten. Bei Schlüsselverlust
sind die effektiven Ersatzkosten (inkl. Schliesszylinder etc.) zu leisten.
Diese können mit allfällig geleisteten Kautionen von ASG verrechnet werden.
4. Kann
der Mieter den Mietvertrag nicht oder nur verspätet antreten, so hat er dies
heto unverzüglich mitzuteilen. Sofern heto eine alternative Vermietung nicht
möglich ist, bleibt der vereinbarte Mietpreis zur Zahlung fällig. Ist eine
alternative Vermietung möglich, so schuldet der Mieter heto lediglich eine
Bearbeitungspauschale in Höhe von CHF 300.-. Wird vom Mieter die Mietdauer nach
Übernahme des Mietobjekts nicht eingehalten, so bleibt er heto dennoch den
Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer schuldig.
5. Ein
Rücktritt von einem rechtsgültig geschlossenen Mietvertrag ist nur in
schriftlichem Einvernehmen zwischen heto und dem Mieter möglich. heto ist in
einem solchen Falle berechtigt, Rücktrittspauschalen von bis zu 50 % der
vereinbarten Bruttomiete zu verlangen.
6. Die
Überlassung des Mietobjekts dient nur zu Wohnzwecken und nur für die
angemeldeten Personen (inkl. Kinder unter 16 Jahren). Eine Untervermietung ist
nicht zulässig. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Änderungen
in der Personenanzahl können nur bis 48 Stunden vor Mietbeginn berücksichtigt
werden.
7. Der
Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und dessen Einrichtung pfleglich zu
behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden im Objekt heto
unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder. Für alle
vom Mieter in das Mietobjekt eingebrachten Mobilien wird keine Haftung
übernommen. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
8. Das
Rauchen ist in den Mietobjekten grundsätzlich nicht gestattet. Im Fall von
Zuwiderhandlungen kann eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von bis zu
CHF 400.- erhoben werden.
9. Wenn
der Mieter bei Anreise offensichtliche Mängel und Abweichungen von der
Inventarliste (falls vorhanden) feststellt, muss dieses spätestens am nächsten
Vormittag heto bis 11 Uhr mitgeteilt werden. Das Mietobjekt gilt ansonsten vom
Mieter als genehmigt. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen.
Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch heto bzw.
den Vermieter zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird.
In dringenden Fällen ist es heto gestattet, die Wohnung bzw. Liegenschaft zu
betreten.
10. Das
Mietobjekt ist an dem im Mietvertrag bezeichneten Tag bis 11.00 Uhr aufgeräumt
und ausreichend gereinigt zu hinterlassen.
11. Für
Einflüsse und Zustände, die ausserhalb des Einflussbereiches von ASG bzw. dem
Vermieter liegen (Umwelteinflüsse, Unterbruch von Strom oder Wasser, Unterbruch
im Betrieb der Seilbahnen, öffentliche Verkehrsbeeinträchtigungen etc.) können
diese nicht haftbar gemacht werden.
12.
Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertag
solidarisch und unbeschränkt.
13.
Inhalt des Mietvertrages ist nur, was schriftlich vereinbart ist. Der Vertrag
bleibt wirksam, auch wenn einzelne Klauseln unwirksam sein sollten. Dies gilt
ebenso für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14. Die
Haftung von heto auf Schadensersatz aufgrund Unmöglichkeit der Leistung, aus
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter
Handlung ist auf nachgewiesenes grobfahrlässiges Verhalten und auf die
Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung von heto und deren Verrichtungs-
und Erfüllungsgehilfen beschränkt.
15. Es
gelten die Gesetze der Schweizer Eidgenossenschaft. Gerichtsstand für alle
Vertragsparteien ist Brig, Kanton Wallis. Die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen
sind jeweils in ihrer jeweils aktuellen Fassung gültig und sind integraler
Bestandteil des jeweiligen Mietvertrages. Sie sind u.a. auf der Webpage von
milachra.ch publiziert.
16.
Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag für die möblierte Ferienwohnung zum privaten
Gebrauch über die Nutzung des W-LAN Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines
Codes. Dieser wird nur Mietern ausgehändigt, welche die nachfolgend ausgeführte
Nutzungsvereinbarung akzeptieren.
- Der Mieter übernimmt die Verantwortung, dass sämtliche Mitbewohner des Ferienobjektes sich an diese Nutzungsvereinbarung halten und hält den Vermieter im Unterlassungsfalle von sämtlichen Forderungen frei.
- Der Mieter bestätigt, dass er die in dieser Erklärung enthaltene Haftungsfreizeichnung des Vermieters auch namens der Mitbewohner akzeptiert und unterzeichnet. Mieter und Mitbewohner werde nachfolgend «Benutzer» genannt.
- Die Nutzung ist unentgeltlich und auf die Dauer der Anwesenheit in der Ferienwohnung/Ferienhaus beschränkt. Dabei kann seitens des Vermieters keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen werden. Der Code darf Dritten nicht weitergegeben werden. Der Code verfällt nach Ablauf einer bestimmten Zeit. Ein neuer Code kann angefordert werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Vermieter.
- Durch die Ausgabe des Codes übernimmt der Vermieter keinerlei Verpflichtungen. Die Verwendung erfolgt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der Benutzer kein Recht, das W-LAN auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen.
- Hiermit wird jegliche Haftung für Gewährleistung und Schadenersatz usw. ausgeschlossen. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für allfällige Schadprogramme (wie Viren usw.) durch Verwendung des W-LAN übernommen. Der Benutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das W-LAN ausschliesslich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet. Dafür ist der Benutzer selbst verantwortlich.
- Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und der Download von rechts- oder sittenwidrigem Inhalt sind untersagt.
- Ausdrücklich untersagt ist es dem Benutzer, das W-LAN zum Upload oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung rechts-, sittenwidriger oder urheberrechtlich geschützter Inhalte zu verwenden.
- Jede missbräuchliche Verwendung des W-LAN, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder den Vermieter nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann, ist untersagt.
- Sollte der Vermieter durch die Verwendung des W-LAN durch den Benutzer aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
- Sollte der Vermieter durch die Verwendung des W-LAN durch den Benutzer aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
- Der Vermieter ist im Übrigen berechtigt, bei begründetem Verdacht einer Straftat, die zuständigen Behörden über den Mieter und/oder den Benutzer (einschliesslich deren Adressen) zu informieren. Im Weiteren ist der Vermieter auf Anfrage der Behörden berechtigt, diesen die Personalien samt Adresse des Mieters und/oder der Benutzer mitzuteilen.
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Impressum
Tamara Totaro Frey & Olaf Hentrich
HeTo GmbH
Buchenstr. 8
6210 Sursee
CH/Schweiz/Switzerland
milachra@gmx.ch